Thema Widerrufsrecht
Rechtliche Information
Thema Widerrufsrecht
Da es in den letzten Wochen doch immer wieder Fälle gab, in denen Verbraucher nach bereits ausgeführten Arbeiten ihr Widerrufsrecht geltend gemacht haben.
Möchten wir nochmals dringend auf das Thema aufmerksam machen.
Bei Dienst- und Werkverträgen mit Auftraggebern ist es entscheidend, dass Ihr euch das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts vom Auftraggeber schriftlich bestätigen lasst, bevor ihr mit der Arbeit beginnt.
Nur so seid Ihr auf der sicheren Seite, falls der Kunde später versucht zu widerrufen, obwohl die Arbeiten bereits ausgeführt wurden.
Bitte druckt Euch dieses Formular aus und nutzt es konsequent bei allen Aufträgen mit Privatkunden.


