Hilfe und Service

Ich möchte mich im Handwerk selbständig machen, bei welchen verschieden amtlichen Stellen muss ich mich melden?
- Handwerkskammer
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- Gemeindeverwaltung
Wie reagiere ich bei Erhalt einer Fake-Mail:
Phishing-Mails enthalten oft schädliche Links oder gefälschte PDF-Anhänge, nutzen unpersönliche Anreden wie "Sehr geehrte Damen und Herren" und fordern zu Überweisungen auf. Reagieren Sie nicht, öffnen Sie keine Anhänge und löschen Sie die Mail umgehend.
Absender-Indizien: Häufig werden gefälschte Adressen wie oder irreführende Absendernamen genutzt.
Wichtige Regel: Das BZSt versendet Zahlungsaufforderungen in der Regel per offiziellem Brief, niemals per unaufgeforderter E-Mail.
Schutzmaßnahmen: Klicken Sie nicht auf Links und geben Sie keine Daten ein. Leiten Sie verdächtige Mails an weiter.
Bei Datenabfluss: Sollten Sie Daten eingegeben haben, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Gefälschte Schreiben täuschen oft Steuernachzahlungen oder verpasste Fristen (z.B. Einkommensteuer 2023) vor, um an Geld oder persönliche Informationen zu gelangen.
Unter anderem gibt es noch die Möglichkeit die Mail beim „ZAC“ - Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien in Thüringen: +49 361 57431-4545, zu melden.
Was muss ich wie lange aufbewahren?
Die Aufbewahrungsfristen hängen von der Art der Unterlagen ab:
10 Jahre: Jahresabschlüsse, Kassenbücher, Rechnungseingangs- und -ausgangsbücher, Inventare, Lageberichte und Eröffnungsbilanzen. Hinzu kommen Arbeitsanweisungen, Handbücher, Protokolldateien und Verfahrensdokumentation für elektronische Kassensysteme und digital erhaltene Unterlagen.
8 Jahre: Buchungsbelege wie Rechnungen, Quittungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Zahlungsbelege – alles, was als Buchungsgrundlage dient. Bei E-Rechnungen sollten Sie auch die Validierungsberichte so lange aufbewahren.
6 Jahre: Handels- oder Geschäftsbriefe (außer Rechnungen) und andere steuerrelevante Unterlagen, etwa Angebote mit Auftragsfolgen, Mahnungen, Versicherungsschreiben und steuerlich relevante E-Mails. Auch steuerlich relevante E-Mails gehören zu den Handels- und Geschäftsbriefen.
Sonderurlaub im Todesfall
Dauer der Freistellung richtet sich nach Verwandtschaftsgrad.
Die Freistellungsdauer hängt von der Nähe zur verstorbenen Person ab:
Bei sehr nahestehenden Menschen wie Eltern, Kindern oder dem Partner: in der Regel zwei Tage Sonderurlaub im Todesfall.
Bei entfernteren Verwandten wie Großeltern oder Schwiegereltern: eher ein Tag.
Tipp: Sie können die genaue Anzahl der Freistellungstage in Ihren Arbeitsverträgen festlegen.


