FAQs
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Der Ausbildungsvertrag Ihres Azubis endet am 31. Juli. Alle Prüfungsmaßnahmen werden im Monat Juni durchgeführt.
Der Lehrling besteht alle Prüfungen. Zu welchem Zeitpunkt endet das Ausbildungsverhältnis im vorliegenden Fall?
Antwort: Mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
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Ein in Ihrem Betrieb beschäftigter Lehrling ist unverschuldet erkrankt und fehlt nunmehr seit sieben Wochen im Betrieb.
Wie lange müssen Sie in diesem Fall die Vergütung an den Lehrling bezahlen?
Antwort: Bis zu einer Krankheitsdauer von sechs Wochen.
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Wann hat mein Auszubildender Prüfung?
Antwort: Mit der Einladung werden die Termine, Standorte und weitere Einzelheiten zur Prüfung rechtzeitig mitgeteilt.
Sollten Sie noch keine Einladung für Ihren Auszubildenden erhalten haben, nehmen Sie bitte
umgehend Kontakt mit uns oder der Handwerkskammer Erfurt auf.
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Muss ich meinen Auszubildenden für die Prüfung freistellen?
Antwort: Am Arbeitstag, der der schriftlichen Gesellen- bzw. Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht,
müssen Sie Ihren Auszubildenden ohne Anrechnung von Urlaubstagen freistellen. Bei gestreckten Prüfungsverfahren
gilt dies für Teil 1 und Teil 2. Sollte dieser Tag in die Berufsschulzeit fallen, gilt diese Regelung nicht.
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Wann ist der letzte Prüfungstag?
Antwort: Der Prüfungsausschuss legt den letzten Prüfungstag bzw. den Tag der Übergabe der Bescheinigung über
die bestandene oder nicht bestandene Prüfung fest. Der Termin wird mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.
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Wann erfahre ich, ob mein Auszubildender die Prüfung bestanden hat?
Antwort: Die Bescheinigung des Prüfungsausschusses über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung
soll der Auszubildende seinem Betrieb umgehend vorlegen. Das Prüfungszeugnis und ggf. der Gesellenbrief
werden zeitnah übergeben.
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Was passiert, wenn ich meinen Auszubildenden trotz bestandener Prüfung weiter im Betrieb beschäftige?
Antwort: Wird der Auszubildende trotz Kenntnis von der bestandenen Prüfung weiter im Betrieb beschäftigt, entsteht ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Wir empfehlen daher, bereits im Vorfeld der Prüfung eine klare Vereinbarung zur Frage der Weiterbeschäftigung zu treffen.
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Was passiert, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?
Antwort: Bei nicht bestandener Prüfung kann der Auszubildende gegenüber dem Betrieb die Fortsetzung
des Ausbildungsverhältnisses bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin verlangen. Der Betrieb ist dann verpflichtet,
das Ausbildungsverhältnis bis zur bestandenen Prüfung bzw. bis maximal 12 Monate fortzusetzen.
Die nicht bestandene Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden.
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Mein Auszubildender war zur Prüfung krank - was nun?
Antwort: Hat der Auszubildende krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilgenommen und den Grund für die Nichtteilnahme
durch ein ärztliches Attest nachgewiesen, ist das Prüfungsverfahren nicht abgeschlossen.
Das Ausbildungsverhältnis kann auf Antrag bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin verlängert werden.
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Hat der Auszubildende Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis?
Antwort: Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hat der Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf ein einfaches oder ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis. Das Zeugnis muss dem Auszubildenden am Tag der Beendigung der Ausbildung ausgehändigt werden.
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Mein Auszubildender hat seine Ausbildung mit sehr guten Prüfungsleistungen abgeschlossen. Was kann ich tun?
Antwort: Melden Sie sich bei uns! Vielleicht hat sich Ihr Auszubildender für einen Wettbewerb qualifiziert.
Hier können Junggesellen handwerkliches Können zeigen und sich berufsspezifisch messen.
Junggesellen welche mit sehr guten Prüfungsergebnissen absolviert haben, bekommen von unseren
Innungen mit Prüfungsausschuss unter anderem eine Anerkennung für ihre Leistungen im Rahmen der feierlichen Gesellenfreisprechung.
Natürlich kann jeder Ausbildungsbetrieb seinem Auszubildenden mit einer Prämie oder Sach- /Fachgeschenk überraschen.
Suchen Sie noch nach einer passenden Idee, dann helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.
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Meinem Auszubildenden fällt die Ausbildung schwer oder ist durch die Prüfung gefallen und braucht Nachhilfe. Wer hilft weiter?
Antwort: Es gibt verschiedene ehrenamtliche Vereine die kostenlos unterstützen können, junge Menschen stark durch die Ausbildung zu bringen.
Seit über 15 Jahren ist es das Anliegen von VerAplus. Seit Ende 2008 hat das bundesweite Mentoringprogramm des Senior Expert Service (SES) mit Förderung des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) mehr als 25.000 jungen Menschen geholfen, sicher durch die Ausbildung zu kommen. VerAplus stellt Auszubildenden, die Unterstützung wünschen, ehrenamtliche Profis im Ruhestand zur Seite – immer nach 1:1-Prinzip. Individueller geht es nicht, und darin liegt auch das Erfolgsrezept des Angebots: VerAplus-Begleitungen führen zu 75 Prozent zum Ziel!
Jederzeit können Sie sich auch bei uns in der Kreishandwerkerschaft Gotha melden und wir suchen gemeinsam eine Lösung.
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Wo kann ich für meinen Auszubildenden Ausbildungsnachweishefte, Ausbildungsnachweisordner oder Prüfungsmappen kaufen?
Antwort: Die für die Ausbildung erforderlichen Ausbildungsnachweishefte oder in machen Fachbereichen auch spezielle Ausbildungsnachweisordner sollten zum Beginn der Ausbildung dem Auszubildenden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Wir bieten ein breites Spektrum an Ausbildungsnachweisen in unserer Geschäftsstelle zum Verkauf an. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Für unsere Innungsmitglieder sind diese Materialien oft zu vergünstigten Konditionen erhältlich.
Es gibt auch die Möglichkeit dem Auszubildenden ein digitales Berichtsheft führen zu lassen.
Beispiele für digitale Formen sind spezielle Berichtsheft-Apps, Online-Portale oder digitale Formulare/ Systeme des Betriebs.
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Sie erhalten als Ausbildender von der Handwerkskammer die Aufforderung, Ihre Auszubildende zu einer überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme zu entsenden, da diese zur Teilnahme verpflichtet sei. Ist Ihre Auszubildende zur Teilnahme verpflichtet?
Antwort: Ja, wenn die Maßnahme verpflichtend angeordnet ist.


